Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19565
VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11.WI (https://dejure.org/2011,19565)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.01.2011 - 5 K 9/11.WI (https://dejure.org/2011,19565)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - 5 K 9/11.WI (https://dejure.org/2011,19565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 2 S 3 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 4 GlSpielWStVtr, § 19 GlSpielWStVtr
    Gewerbliche Spielvermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbliche Spielvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Weder der Europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.

    Unter der Prämisse, dass gerade im Glücksspielrecht den einzelnen Mitgliedsstaaten ein weites Auswahlermessen hinsichtlich der von ihnen zum Spielerschutz ergriffenen Maßnahmen zusteht (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und 316/07), kann eine unverhältnismäßige Beschränkung insoweit nicht festgestellt werden, zumal den gewerblichen Spielvermittlern nach Erteilung entsprechender Erlaubnisse - auf die sie nach Ansicht des Gerichts bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch haben - nach wie vor der gesamte Glücksspielmarkt in Deutschland offensteht.

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 GlüStV verstößt ebenfalls gegen Europarecht, weil ein System vorheriger behördlicher Erlaubnisse nur gerechtfertigt ist, wenn es auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruht, die dem Ermessen der nationalen Behörden Grenzen setzen (so EuGH, Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-46/08, RdNr. 87).

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) als auch der EuGH (vgl. Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-46/08, RdNrn.

  • VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1272/08

    Fahrerlaubnisversagung - kein Anspruch auf Dolmetscherprüfung in der Sprache Dari

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Die Klägerin, die zunächst auch die Erteilung einer übergangsweisen Internet-Erlaubnis nach § 25 Abs. 6 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) beantragt hatte (insoweit wurde die Klage gegen die ablehnende Entscheidung später zurückgenommen und unter dem Az. 5 K 48/10.WI eingestellt) und nach der Übergangsvorschrift des § 25 Abs. 1 GlüStV bis Ende 2008 auch außerhalb des Internets in Hessen tätig werden wollte (insoweit wurde die Klage im Termin zur mündlichen Verhandlung am 06.01.2011 zurückgenommen und unter dem bisherigen Az. 5 K 1272/08.WI eingestellt), beantragte unter dem 15.08.2008 (eingegangen beim Beklagten am 18.08.2008) ausdrücklich die Erlaubnis für die Betätigung als gewerbliche Spielvermittlerin in Hessen ab dem 01.01.2009.

    Mit Bescheid ohne Datum, der ausweislich Bl. 13 der Gerichtsakte im Verfahren 5 K 1272/08.WI am 30.10.2008 bei der damaligen Klägerbevollmächtigten einging, lehnte der Beklagte den Antrag der Klägerin vom 15.08.2008 zur gewerblichen Vermittlung der Lotterie "6 aus 49" in Hessen (ebenso wie die nicht weiterverfolgten Anträge auf Erlaubnis bis Ende 2008) ab [Ziffer 2], erlegte der Klägerin die gesamten Verfahrenskosten auf [Ziffer 3] und erhob eine Gebühr von 1.000,-- EUR [Ziffer 4].

    Dagegen hat die Klägerin am 27.11.2008 Klage erhoben (die bis zur Abtrennung aufgrund der mündlichen Verhandlung am 06.01.2011 unter dem Az. 5 K 1272/08.WI geführt wurde).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 5 K 1272/08.WI, 5 K 48/10.WI und 5 K 9/11.WI sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Weder der Europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.

    Sie gilt für alle gewerblichen Spielvermittler gleichermaßen und erfordert keinen Aufwand, der für die bundesweit tätigen Vermittler unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08).

    Das Bundesverfassungsgericht hat vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer als einen Eingriff in die Berufsfreiheit der gewerblichen Lotterievermittler angesehen, der aber gerechtfertigt ist, obwohl er maßgeblichen Einfluss auf die Rentabilität des Gewerbebetriebes hat, weil er der Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dient (Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08).

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Die Anwendung der die Dienstleistungsfreiheit regelnden Vorschrift des Art. 56 AEUV ist nicht davon abhängig, dass solche Geschäftsbeziehungen bereits bestehen; es kommt lediglich darauf an, ob es potentiellen Leistungsempfänger gibt, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 10.05.1995, Rs. C-384/93).
  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Darüber hinaus dürfte eine Prüfungsverpflichtung ohne Anlasstatbestand dem präventiven Charakter der Erlaubnispflicht widersprechen (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21.10.2010, Az.: RO 5 K 10.31, zur Auskunfts- und Vorlageverpflichtung bezüglich "aller Unterlagen und Nachweise").
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Damit sind die Regelungen, die die Geschäftstätigkeit der Klägerin reglementieren und einschränken, von den nationalen Gerichten auch an den Maßstäben zu messen, die der Europäische Gerichtshof zur Rechtfertigung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit aufgestellt hat (vgl. Urteil vom 08.09.2090, Rs. C-409/06, RdNrn.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Weder der Europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Weder der Europäische Gerichtshof (vgl. zuletzt in den Urteilen vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und Rs. C-316/07 u.a.) noch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08; Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) verlangen im Bereich des Glücksspiels uneingeschränkte Gewerbefreiheit.
  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 158/09

    Genehmigungsfreiheit der gewerblichen Vermittlung von staatlich zugelassenen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Der Rechtsauffassung des VG Halle (Urteil vom 11.11.2010, Az.: 3 A 158/09), dass - bei festgestellter Europarechtswidrigkeit- mit dem Glücksspielveranstaltungsmonopol auch alle Regelungen, die die Vermittlung betreffen, unanwendbar werden, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
    Diese Regelungen können unabhängig davon, ob neben dem staatlichen Monopolveranstalter weitere private Veranstalter aus Gründen der Dienstleistungs- oder Berufsfreiheit zum Lotteriemarkt zugelassen werden müssen, bestehen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, Az.: 11 MC 429/10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az.: OVG 1 S 204.10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 122/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Unter der Prämisse, dass im Glücksspielrecht den einzelnen Mitgliedsstaaten ein weites Auswahlermessen hinsichtlich der von ihnen zum Spielerschutz ergriffenen Maßnahmen zusteht (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und 316/07), kann eine unverhältnismäßige Beschränkung insoweit nicht festgestellt werden, zumal den gewerblichen Spielvermittlern nach Erteilung entsprechender landesrechtlicher Erlaubnisse - auf die sie nach Ansicht des Gerichts (vgl. Urteil vom 06.01.2011, Az.: 5 K 9/11.WI) bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch haben - nach wie vor der gesamte Glücksspielmarkt in Deutschland offensteht.
  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Unter der Prämisse, dass gerade im Glücksspielrecht den einzelnen Mitgliedsstaaten ein weites Auswahlermessen hinsichtlich der von ihnen zum Spielerschutz ergriffenen Maßnahmen zusteht (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 und 316/07), kann eine unverhältnismäßige Beschränkung insoweit nicht festgestellt werden, zumal den gewerblichen Spielvermittlern nach Erteilung entsprechender Erlaubnisse - auf die sie nach Ansicht des Gerichts (vgl. Urteil vom 06.01.2011, Az.: 5 K 9/11.WI) bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch haben - nach wie vor der gesamte Glücksspielmarkt in Deutschland offensteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht